02.09.2014
In vielen Bundesländern gilt bereits die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Die Regelung ist in der Landesbauordnung (LBO) verankert.
Jede Landesbauordnung beinhaltet dabei folgende Grundsätze: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."
Gesetzliche Rauchmelderplicht besteht in folgenden Bundesländern als Einbaupflicht für Neu- und Umbauten / als Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten:
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